Wohnungen der WGH
F: Wo hat die WGH Wohnungen? A: Die WGH verfügt über 227 Wohnungen in allen Stadteilen Hildens. Es handelt sich hierbei um 1-5 Zimmer Wohnungen in einer Größe von 40 bis 105 m².
F: Wie wird man Mieter bei der WGH? A: Im Bestand der WGH befinden sich 138 öffentlich geförderte Wohnungen mit städtischem Belegungsrecht und 105 frei finanzierte Mieteinheiten. Für den Bezug einer geförderten Wohnung ist ein Wohnungsberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Interessenten können sich während der Öff- nungszeiten unter den der Telefonnummer 02103/39 77 00 11 informieren, oder über das Kontaktformular ihre Anfrage an uns stellen. Wohnungen, für die das Belegungsrecht bei der Stadt liegt (WBS erforderlich), werden nach sozialer Bedürftigkeit vergeben. Anträge hierfür können beim Wohnungsamt der Stadt Hilden gestellt werden. Dort kann auch der für die Belegung einer öffentlich geförderten Wohnung not- wendige Wohnberechtigungsschein beantragt werden.
F: Welche Informationen benötigt die WGH von mir, bei Interesse an einer konkreten Wohnung? A: Die WGH erfasst Ihre persönlichen Daten im Rahmen des Fortgangs der individuellen Vermietung und unter Berücksichtigung der datenschutz- rechtlichen Vorgaben.
F: Ist ein Wohnberechtigungsschein nötig? A: Bei allen geförderten Wohnungen ist ein WBS z.B. vom Wohnungsamt der Stadt Hilden oder Ihrer jetzigen Gemeinde / Stadt erforderlich.
F: Ist Tierhaltung in WGH-Wohnungen möglich?
A: Die Haltung von Tieren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
F: Muss eine Kaution gestellt werden?
A: Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen wird bei Neuabschluss eines Mietvertrages eine dreifache Grundmiete als Kaution vereinbart und bei der WGH hinterlegt. Die Kaution ist bis zum Einzugsdatum einzuzahlen, oder durch eine Bürgschaft zu stellen.
Einzug
F: In welchem Zustand werden die Wohnungen übergeben?
A: Jede Wohnung wird in einem voll nutzungsfähigen Zustand (ohne Einbauten) und in Einzelfällen auch vollständig renoviert übergeben. Der jewei lige Zustand wird bei Wohnungsübergabe in einem umfänglichen Übergabeprotokoll festgehalten.
F: Was ist bei Schäden zu unternehmen?
A: Wenn ein Schaden bemerkt wird, ist er so schnell wie möglich der WGH zu melden (telefonisch oder per Mail). Zu den üblichen Sprechzeiten ist die WGH unter der Telefonnummer (02103) 39770011 erreichbar.
F: Welche Versicherungen sind von mir abzuschließen?
A: Im Mietvertrag ist der Abschluss einer Haftpflicht- und einer Hausratversicherung empfohlen.
Auszug
F: Was ist beim Auszug zu beachten?
A: Die Kündigungsfrist wird im Mietvertrag geregelt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen an WGH: Kirchhofstr. 33, 40721 Hilden.
F: Wie werden Wohnungen übergeben?
A: Die Wohnung wird gemäß der individuellen vertraglichen Regelung bei Vertragsende wieder an die WGH zurückgegeben (inkl. der überlassenen Schlüssel).